Bürgermedienwerkstatt im Meinerzhagener StadtparkOffener Kanal Lüdenscheid, Bürgerfernsehen Meinerzhagen, Mediendienst und interdisziplinäre Projektionen

Medienkompetenzvermittlung, Multiplikatorenschulung, Qualifizierungsprojekte, Spezialkompetenzen // Bürgerfernsehen Meinerzhagen: Lokale Kompetenz und Authentizität // OKL-Bürgermedien: Pädagogische Konzepte für eine humane Gesellschaft //

Nutzersatzung

Montag, 03. September 2007

ARBEITSGEMEINSCHAFT OFFENER KANAL LÜDENSCHEID  e.V.
NUTZERSATZUNG   BÜRGERFERNSEHEN        
per 02. Januar 2005


§ 1  Nutzung allgemein/gesetzliche Grundlagen

Der Offene Kanal Lüdenscheid e.V. – Bürgerfernsehen – mit Sitz in Lüdenscheid u. Meinerzhagen arbeitet auf den gesetzlichen Grundlagen der §§ 75 ff des Landesmediengesetzes NRW sowie der Satzung der Landes-

anstalt für Medien (LfM) NRW über die Förderung Offener Kanäle in Kabelanlagen vom 19.10.1995.

Weitere Grundlagen bilden der Rundfunkstaatsvertrag, das Bürgerliche Gesetzbuch (Vereinsrecht),

fiskalische Gesetze  sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.


§ 2  Rechtsanspruch

Personen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Sitz in Lüdenscheid o. Meinerzhagen haben, haben nach Maßgabe des § 78 LMG NRW dem Offenen Kanal Lüdenscheid gegenüber Anspruch darauf, in Wort und Bild zu Wort kommen zu können.

Bürger/-innen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, erhalten die Möglichkeit, ebenfalls die Dienstleistungen des OK Lüdenscheid in Anspruch zu nehmen. Ihre Nutzungsmöglichkeiten sind jedoch nachrangig.


§ 2.1  Nutzer

Nutzer des Offenen Kanal Lüdenscheid sind natürliche oder von juristischen Personen oder Personen-

vereinigungen benannte Personen, die sich, wenn von Person her nicht bekannt,  mit dem Personalausweis ausweisen müssen.

Jeder Nutzer muss unbeschränkt geschäftsfähig sein und darf das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht durch Richterspruch aberkannt bekommen haben.

Der Nutzer erkennt mit  Abschluss eines Nutzervertrages  die Bedingungen dieser Nutzungsordnung sowie die

gesetzlichen Bestimmungen des Landesmediengesetzes NW ausdrücklich an.

Minderjährige können die Leistungen des OK Lüdenscheid nach Maßgabe der Nutzungsordnung in Anspruch nehmen, sofern ein/e Erziehungsberechtigte/r die Bedingungen dieser Nutzungsordnung erfüllt, die Verantwortung und Haftung dem OK Lüdenscheid gegenüber übernimmt und dies schriftlich erklärt.


§ 2.2  Nutzungsbedingung

Alle Leistungen des Offenen Kanals Lüdenscheid stehen in zwingendem Zusammenhang mit der Verpflichtung durch den Nutzer, sie nur zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Sendungen in Anspruch zu nehmen. Leistungen, die nicht der Erstellung von Sendebeiträgen dienen, können nicht gewährt werden.


§ 2.3  Nutzungsmissbrauch

Missbräuchliche Nutzung  v.a.der technischen Ausrüstung des OK Lüdenscheid wird nicht geduldet, ebenso-

wenig  private Interessen bezüglich der Nutzung.

Missbräuchliche Nutzung liegt ebenfalls vor, wenn der Nutzer unautorisiert und bewusst angibt, im Auftrage oder als Mitarbeiter des Offenen Kanals Lüdenscheid  aufzutreten. Bei wiederholtem Vergehen wird der Offene Kanal Lüdenscheid dieserhalb dann die notwendigen Schritte einzuleiten wissen.

Im Namen und/oder Auftrag des Offenen Kanals Lüdenscheid handeln ausschließlich eigens autorisierte Personen aus dem Vorstand oder dem Verein selbst.


§ 3  Öffnungszeiten

Die Geschäftsstelle des Offenen Kanals Lüdenscheid ist während der Woche zu den festgelegten Zeiten für die allgemeine Beratung und Disposition geöffnet. Darüber hinaus werden  weitere terminliche Absprachen nach Vereinbarung getroffen. Die Öffnungszeiten sind an der Eingangstür der Bürgermedienwerkstatt im Meinerzhagener Stadtpark ausgehängt.


§ 4  Verantwortung

Die Nutzung der Technik und der Räume des Offenen Kanals Lüdenscheid erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Versicherungsschutz besteht seitens des Offenen Kanals Lüdenscheid für den Nutzer nicht.


§ 5  Sendebeiträge

Der Offene Kanal Lüdenscheid verbreitet sein Programm über das Breitbandverteilnetz der Firma BOSCH-

Telecom in Meinerzhagen. Die allgemeinen Sendezeiten sind durch den Offenen Kanal Lüdenscheid/Bürger-

Fernsehen Meinerzhagen festgelegt.


§ 6  Sendestruktur/Sendebeitrag/Freistellung

Der Nutzer beim Offenen Kanal Lüdenscheid sollte sich gem. den Richtlinien, der Organisationsent-

wicklung und der Qualifizierungsmaßnahmen  beim OK Lüdenscheid einer Redaktionsgruppe, die innerhalb des OK Lüdenscheid gebildet worden ist, anschließen oder eine eigene Redaktionsgruppe (mindestens 2 Personen) ins Leben rufen. Den Qualifizierungskriterien folgend sind Produktionen von einzelnen Personen nicht gewünscht, weil hier eine redaktionelle Bearbeitung unter Anleitung der Medientrainer des OK Lüdenscheid  nicht gegeben ist.

Für jeden Beitrag einer Redaktion ist eine natürliche Person  (Nutzer/-in) zu benennen, die dem Offenen Kanal Lüdenscheid gegenüber die Verantwortung für den Beitrag übernimmt. .

Der/Die Nutzer/in stellt den Offenen Kanal Lüdenscheid in einer Freistellungserklärung von Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund der verantworteten Sendung ergeben können.

Er/Sie erklären, dass...

• er/sie im Besitz sämtlicher Rechte zur Nutzung/Verbreitung des Beitrags sind;

• die Bestimmungen, die sich aus dem LMG NRW, der Satzung über die Nutzung

Offener Kanäle der Landesanstalt für Medien ergeben, eingehalten werden;

• in dem Programmbeitrag nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik

Deutschland verstoßen wird

• das Bürgerfernsehen und die Landesanstalt für Medien von allen Ansprüchen

Dritter, die aus der Verbreitung und Produktion des Beitrages entstehen

könnten, freigestellt werden und

• der Beitrag keine Werbung beinhaltet.

 

§ 6.1.    Anmeldung

Sendebeiträge müssen schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle des Offenen Kanals Lüdenscheid angemeldet werden wobei die vollständige Adresse des Sendeverantwortlichen mitzuteilen ist.

Ein Sendebeitrag gilt als angemeldet, sobald alle notwendigen Erklärungen abgegeben und unterzeichnet worden sind.

In Kooperation mit dem Vorstand des Offenen Kanals Lüdenscheid und der Redaktionskonferenz, die wöchentlich durchgeführt wird, wird dann gemeinsam  der Beitrag in den wöchentlichen Sendeablauf eingefügt.

Es können nur Beiträge zur Sendung eingereicht werden, die mit der Sendetechnik des OK Lüdenscheid

bearbeitet werden können:  Mini-DV und DVD

Der Offene Kanal Lüdenscheid kann die Ausstrahlung angemeldeter Beiträge ablehnen, wenn die technische Qualität nicht den allgemeinen Normwerten entspricht oder die Programmqualitätstandards, die im Rahmen der laufenden Qualifizierung beim OK Lüdenscheid aufgestellt worden sind, nicht erfüllt sind.


§ 6.2   Haftung

Der Offene Kanal Lüdenscheid  bemüht sich, alle getroffenen Dispositionen gewissenhaft einzuhalten und

die Sendungen zu garantieren, er übernimmt jedoch keine Gewähr für die einwandfreie technische Durchführung und haftet nicht für Schäden, die aus grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter/innen entstehen.


§ 6.3  Gegendarstellung

In berechtigten Fällen besteht die Möglichkeit,  Gegendarstellungen zu verlangen. Ansprüche sind direkt an den/die verantwortliche/n Nutzer/in zu richten. Für die Kosten der Gegendarstellung haftet der/die

Nutzer/in. In Zweifelsfällen kann der  Offene Kanal Lüdenscheid  oder direkt die Landesanstalt für Medien, Düsseldorf, befragt, bzw. zur Klärung hinzugezogen werden.


§ 7 Geräteverleih

Der Offene Kanal Lüdenscheid  stellt Personen/Redaktionsgruppen  zur Produktion ihrer Fernsehsendungen Geräte und/oder Zubehör (Aufnahme, elektronischer Schnitt und/oder Mischung) zur Verfügung. Mit der Nutzung der Produktionsmittel verpflichten sich diese Personen (Redaktionsgruppen) zur Erstellung eines Sendebeitrages , der im Programm des Bürgerfernsehens  ausgestrahlt  wird.


§ 8  Berechtigung

Zur Nutzung der gerätetechnischen Ausstattung des Bürgerfernsehens – Offener Kanal e.V. - sind natürliche Personen berechtigt, die zuvor erfolgreich an einer Einweisung für die jeweilige Geräteart (Aufnahme-, Schnitt- Grundkurs) teilgenommen haben. Weist eine Person nach, daß die notwendigen Kenntnisse zur gewissenhaften und qualifizierten Nutzung der Geräte anderweitig bereits erworben

wurden, so kann die Berechtigung auch ohne Grundkursteilnahme ausgesprochen werden.

Die Ausleihe setzt  die Anerkennung der Nutzungsordnung voraus und die Absolvierung der jeweiligen Grundkurse.

Die Nutzung der technischen Geräte des Offenen Kanals Lüdenscheid ist grundsätzlich kosten-

frei und erfolgt nach Vereinbarung.


§ 9  Mängel

Der/Die Nutzer/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie Geräte und/oder

Zubehör in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Auftretende Mängel sind bei

der Rückgabe unverzüglich schriftlich anzugeben.


§ 10  Reparaturen

Reparaturen an Geräten und/oder Zubehör dürfen vom Nutzer weder durchgeführt

noch von ihm veranlasst werden.


§ 11  Diebstahl

Diebstahl von Gerät und/oder Zubehör muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Offenen Kanal Lüdenscheid angezeigt werden; hierbei ist die Anschrift der aufnehmenden Polizeidienststelle sowie die Tagebuchnummer anzugeben.


§ 12  Versicherungsschutz

Für Geräte und Zubehör besteht in Verbindung mit dem vereinbarten Verleihzweck

Versicherungsschutz.


§ 13  Haftung

Im Falle von schuldhafter Beschädigung haftet der/die verantwortliche Nutzer/in dem

OK Lüdenscheid auf Ersatz des Schadens.


§ 14 Ausschluss

Der/die Nutzer/in verpflichtet sich, die Nutzungsordnung sowie die vereinbarten Ausleihzeiten einzuhalten. Ereignisse, die zu einem Storno der  Ausleihe führen, müssen dem OK Lüdenscheid unverzüglich mitgeteilt werden. Im Falle der Missachtung sowie einer zweimaligen unentschuldigten Nichtnutzung kann der OK Lüdenscheid den/die Nutzer/in befristet von der weiteren Nutzung ausschließen.

 


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